Recht

Mit dem römischen Bürgerrecht waren rechtliche Privilegien verbunden, somit löste die Constitutio Antoniniana für die Neubürger entsprechende Benachteiligungen auf und schaffte Rechtssicherheit. Die Verbesserungen des personenrechtlichen Status äußerten sich im Strafrecht ebenso wie im Privat- oder Steuerrecht

Die nachfolgenden Ausführungen lehnen sich im Wesentlichen an den Sammelband von Barbara Pferdehirt und Markus Scholz (2012) an, dem Sie weiterführende Details entnehmen können.

Strafrecht

Römische Bürger hatten ein Recht auf ein ordentliches Gerichtsverfahren, in dem sie nicht gefoltert werden durften. Sie konnten Einspruch gegen das Urteil eines provinzialen Gerichtes einlegen, indem sie an den Kaiser appellierten oder hatten Anspruch auf einen Prozess vor dem Kaisergericht.

Die Todesstrafe konnte nur sehr eingeschränkt verhängt werden, beispielsweise bei Hochverrat oder bei Tötungsdelikten. Die Vollstreckung eines Todesurteils durfte nicht auf entwürdigende Art erfolgen: Hinrichtungen durch Kreuzigung, Ertränken oder den Tod in der Arena galten für römische Bürger als unangemessen.

Privatrecht

Auch im Privatrecht bot das römische Bürgerrecht entscheidende Vorzüge. Römische Bürger

  • waren geschäftsfähig, d.h. sie konnten nach römischem Recht untereinander rechtsgültige Verträge schließen,
  • sie waren befugt eine rechtsgültige Ehe einzugehen, Nichtrömern blieb hingegen nur das Konkubinat,
  • sie konnten nach römischem Recht erben und vererben.

Steuerrecht

Zwar hatten die meisten Bewohner im Römischen Reich unterschiedlichste Abgaben zu entrichten, Steuern auf Erbschaften waren jedoch ein "Privileg" der römischen Bürger - weil nur sie nach römischem Recht testier- und erbberechtigt waren. In dieser Tatsache vermuteten einige Zeitgenossen Caracallas -wie Cassius Dio- seine eigentliche Motivation für die Constitutio Antoniniana.

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