Einführung

Die besondere Bedeutung der Constitutio Antoniniana liegt in ihrer integrativen Kraft verschiedener Menschengruppen und ihrer politischen und rechtlichen Wirkung bis in die Gegenwart hinein.

Die zentrale Idee, die von der Constitutio Antoniniana repräsentiert wird, ist die der politischen Integration von Menschen unterschiedlicher kultureller Herkunft in ein Gemeinwesen. Gleichzeitig ist sie Ausdruck eines hohen Grades an Respekt seitens des Staates gegenüber den betreffenden Menschengruppen, ihren Wertvorstellungen und Lebensformen. Angesichts der Herausforderungen durch Globalisierung und Migration handelt es sich um eine Idee mit außerordentlicher Relevanz für das 21. Jahrhundert.

Die Constitutio Antoniniana ist hierdurch ein einzigartiges und bedeutendes Dokument der Bürger- und Menschenrechtsgeschichte, was durch die Aufnahme in das Weltdokumentenerbe durch die UNESCO hervorgehoben wurde.

Erstmalig in der Weltgeschichte wurde mit der Constitutio Antoniniana in einem Gebiet, das viele Millionen Menschen unterschiedlichster kultureller Prägung auf drei Kontinenten umfasst, ein einheitlicher Bürgerstatus geschaffen, der dennoch die gewachsenen lokalen rechtlichen und politischen Strukturen respektierte: Die Constitutio Antoniniana war weder eurozentrisch noch nationalstaatlich motiviert. Sie bildet somit einen einzigartigen historischen Referenzpunkt, wenn es um die Frage nach Bürgerrechten und bürgerlicher Zugehörigkeit im Rahmen transnationaler und globaler Verbünde geht. In diesem Sinne ist die Constitutio Antoniniana geeignet, weit über die Grenzen Europas hinaus bürgerliche Identität zu stiften.

Das Rechtsdenken des römischen Reiches wirkt an vielen Punkten bis in unsere Gegenwart hinein, darunter auch die Bürgerkonzeption im römischen Recht, die namentlich in der Constitutio Antoniniana zum Ausdruck kommt.

"Die Constitutio Antoniniana" | Vortrag von Prof. Dr. Karen Piepenbrink (2018) | https://youtu.be/5GM7yrkL_ks

Informationen rund um die Aufnahme in das UNESCO-Weltdokumentenerbe finden Sie im >>folgenden Abschnitt<<.