Bürger und Fremde

Ob man römischer Bürger war oder nicht, hatte weitreichende soziale und rechtliche Konsequenzen. Daher versuchten sich viele Nicht-Bürger am Aufstieg, welcher bei entsprechendem Engagement durchaus möglich war. Caracalla verlieh mit der Constitutio Antoniniana allen freien Reichsbewohnern das Römische Bürgerrecht und beendete so für viele deren Diskriminierung.

Die nachfolgenden Ausführungen stützen sich vor allem auf die Aufsätze von Barbara Pferdehirt, welche unter "Weiterführendes" hier aufgeführt sind.

Schichtung im Römischen Reich

Die rechtliche und soziale Gliederung der Bevölkerung des Römischen Reiches mit ihren unterschiedlichen Privilegien war komplex. Die Zugehörigkeit zu einem bestimmten Stand wurde in der Regel vererbt, dennoch war die gesellschaftliche Durchlässigkeit charakteristisch für die römische Gesellschaft der frühen und mittleren Kaiserzeit. Engagement für den römischen Staat bot Möglichkeiten für den sozialen Aufstieg.

Unterschieden wurde zunächst zwischen Freigeborenen, Freigelassenen und Sklaven. Doch auch innerhalb dieser Gruppen wurde noch weiter differenziert. So gliederte sich die Schicht der Freigeborenen in römische Bürger und peregrini (Fremde). In einigen Provinzen gab es zudem noch eine historisch gewachsene Zwischenschicht mit eigener, jedoch  eingeschränkter Rechtsstellung: die Latiner.

Römischer Bürger werden

Als römischer Bürger wurde man natürlich geboren, wenn beide Elternteile bereits solche waren.

Selbstverständlich konnte auch der Kaiser das römische Bürgerrecht verleihen. Er tat dies vor allem, wenn jemand sich um den römischen Staat in irgendeiner Form besonders verdient gemacht hatte oder für politische Ziele einsetzbar war. Ein Aufstieg konnte aber auch -je nach Ausgangspunkt- über mehrere Generationen führen, auch monetäre Aspekte spielten eine Rolle.

Ein weiterer Weg zum Bürgertum führte über den Militärdienst nach einer Dienstzeit von mindestens 25 Jahren, die es erst einmal zu überleben galt.

Constitutio Antoniniana: Bürgerrecht für (fast) alle

Mit der Constitutio Antoniniana erhielten im Jahre 212/13 nun alle freien Einwohner des Römischen Reiches das Bürgerrecht. Ausgenommen waren damit natürlich die Sklaven, ein Teil der Freigelassenen (die Lunianer) und Reichsfremde, welche z.B. zum Militärdienst später im Reich angesiedelt wurden. Vor allem für die peregrini (Fremde) endete damit die rechtliche Diskriminierung.

Kuhlmann und Barnes (Kuhlmann und Barnes 2012, S. 50) weisen darauf hin, dass durch diese Maßnahme Caracallas das Bürgerecht möglicherweise entwertet wurde. Auch profitierten nicht alle Bevölkerungsschichten davon, was sich auch in den Äußerungen von Vertretern der entsprechenden Gruppen ausgedrückt haben dürfte, beispielsweise beim bereits erwähnten Cassius Dio.

Im nächsten Abschnitt werden die >>rechtlichen Unterschiede<< detaillierter beschrieben.

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